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Autor oder Autorin (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“; früher und englisch author) oder Verfasser(in) bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschafft (siehe auch Urheberschaft, Schöpfungshöhe). Autoren verfassen im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden.

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Konzeption: Der Begriff Autor bzw. dessen Urheberschaft für ein in der Regel meist schriftlich niedergelegtes Werk oder dessen  gilt unabhängig von ihrer Veröffentlichung oder (bisherigen) Nichtveröffentlichung. Die Urheber- bzw. Autorschaft findet dabei jedoch grundsätzlich verschiedene Bedeutung, nicht zuletzt nach Maßgabe ihrer Zielsetzung einer nicht beabsichtigten bzw. beabsichtigten und tatsächlich erreichten Öffentlichkeitswirkung von Name und Werk.

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Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gelten die Erstbeschreiber einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“.

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Seltener und meist mit rechtlichem Beiklang werden auch die Urheber von nicht literarischen Werken als Autoren bezeichnet, etwa von Software, Filmkunst oder Musik. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German Style Games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet.

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